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Sozialdienst
Sozialdienst Orthopädie
Sozialdienst

Ihr Sozialdienst im Haus St. Petrus

Unser Sozialdienst im Haus St. Petrus
Wir lassen Sie nicht allein!

Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen sucht der Sozialdienst in Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal, den Ärzten, der Krankenhausseelsorge und Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses (z.B. Ämtern, Kranken- und Pflegekassen, Pflegediensten etc.) Lösungen für Ihre Sorgen.

Unser Sozialdienst unterstützt Sie

durch Beratungsgespräche in Krisensituationen

  • bei Problemen durch Krankheit und Alter
  • bei Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung
  • bei anstehender Alten- und Pflegeheimübersiedlung
  • bei Suchtproblematik
  • bei Wohnungslosigkeit

bei der Antragstellung oder Anregung

  • eines Pflegegrades in der Pflegeversicherung (Erstantrag)
  • eines Behindertenausweises (auch Folgeanträge)
  • einer Anschlussheilbehandlung
  • verschiedener wirtschaftlicher Hilfen nach sozialrechtlichen Bestimmungen
  • einer gesetzlichen Betreuung
  • bei Fragen zur medizinischen Rehabilitation

bei der Gewährleistung der bedarfsgerechten, kontinuierlichen Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung Fragen zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung

  • der Vermittlung von ambulanten Pflegediensten
  • der Vermittlung von hauswirtschaftlichen Hilfen
  • der Klärung des Hilfsmittelbedarfs
  • Fragen zur Bestellung von „Essen auf Rädern“
  • Fragen zur Einrichtung eines Haus-Notruf-Systems
  • Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung
  • der Antragstellung zur Einstufung in die Pflegeversicherung
Sozialdienst Orthopädie

Ihr Sozialdienst der Orthopädie im Haus St. Petrus

Unser Sozialdienst der Orthopädie im Haus St. Petrus
«Damit Sie nach Ihrer Behandlung bestmöglich versorgt sind«

Wir koordinieren in Absprache mit allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen den Beginn der Rehabilitationsmaßnahme.

Unser Sozialdienst für stationär- orthopädisch behandelte PatientInnen unterstützt Sie

  • durch die Beratung hinsichtlich der anschließenden Rehabilitation (geeignete Einrichtung, Dauer, Maßnahmen, Beantragung/Genehmigungsverfahren, Transport)
  • bei der Beantragung der Anschlussheilbehandlung bei den zuständigen Kostenträgern und der geeigneten Rehabilitationseinrichtung
  • durch Beratung bei der Antragsstellung in weiterführenden Bereichen (Krankenhaustagegeld, Schwerbehindertenausweis, Haushaltshilfen bei eingeschränkter Mobilität)
  • bei der Beratung von Hilfsmitteln (Rollator, Rollstuhl)

 
 

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